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Sterbehilfe in Institutionen

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Im Kanton Zürich gibt es aktuell eine politisch und ethisch sehr umstrittene Entwicklung: Der Kantonsrat will den Zugang von Sterbehilfeorganisationen wie EXIT und DIGNITAS auf alle Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler ausdehnen – also auch auf private Trägerschaften.

Was konkret beschlossen wurde

Das Zürcher Kantonsparlament hat sich in einer ersten Beratung dafür ausgesprochen, dass sämtliche Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler Sterbehilfe in ihren Räumen dulden müssen, wenn Bewohnerinnen und Bewohner dies wünschen.

Bisher galt die Pflicht nur für Heime mit öffentlichem Leistungsauftrag einer Gemeinde; private Heime ohne solchen Auftrag konnten Sterbehilfeorganisationen den Zutritt verweigern.

Psychiatrische Kliniken und Gefängnisse sollen von der Duldungspflicht ausdrücklich ausgenommen bleiben.

Der Kantonsrat unterstützt damit einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen», die von u. a. EXIT und DIGNITAS lanciert wurde.

Die Vorlage ist noch nicht definitiv beschlossen: Der Gegenvorschlag geht zurück in die Kommission, die Schlussabstimmung im Kantonsrat steht noch aus.

Hintergrund der bisherigen Regelung

Seit einer Gesetzesänderung (ausgelöst durch Debatten ab 2022) sind Alters- und Pflegeheime mit öffentlichem Leistungsauftrag verpflichtet, externen Sterbehilfeorganisationen Zutritt zu gewähren.tagesanzeiger

Private Alters- und Pflegeheime ohne solchen Auftrag unterstehen dieser Pflicht bisher nicht; Bewohnerinnen und Bewohner müssen für einen assistierten Suizid die Institution verlassen.

Die Volksinitiative will diese Ungleichbehandlung korrigieren und das Recht auf assistierten Suizid auch innerhalb privater Heime garantieren.

Politische und ethische Streitpunkte

Befürworter betonen das Grundrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende und argumentieren, dieses müsse auch für Menschen gelten, die in Heimen leben – unabhängig von Trägerschaft oder religiöser Ausrichtung.

Gegner – insbesondere Vertreter christlich geprägter Heime (z. B. aus EDU und EVP) sowie Teile der SVP – warnen vor einem Eingriff in die Glaubens- und Wirtschaftsfreiheit privater Institutionen und lehnen einen gesetzlichen Zwang ab.

Bedeutung für Bewohnerinnen und Bewohner

Wenn der Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung bestätigt und umgesetzt wird, könnten Bewohnerinnen und Bewohner künftig in praktisch allen Zürcher Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern in ihren Zimmern oder auf der Station assistierten Suizid in Anspruch nehmen.factum-magazin+3

Religiös oder weltanschaulich geprägte Heime müssten Sterbehilfe zwar dulden, könnten aber weiterhin in ihrer eigenen Begleit- und Betreuungskultur (z. B. seelsorgerische Begleitung, Palliative Care) Schwerpunkte Möchtest du eher eine juristisch-politische Einordnung (Volksinitiative, Gesetzesartikel, Ablauf bis zur Volksabstimmung) oder eine ethisch-theologische Analyse dieser Entwicklung im Kanton Zürich?

Im Kanton Zürich gibt es aktuell eine politisch und ethisch sehr umstrittene Entwicklung: Der Kantonsrat will den Zugang von Sterbehilfeorganisationen wie EXIT und DIGNITAS auf alle Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler ausdehnen – also auch auf private Trägerschaften.

Was konkret beschlossen wurde

Das Zürcher Kantonsparlament hat sich in einer ersten Beratung dafür ausgesprochen, dass sämtliche Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler Sterbehilfe in ihren Räumen dulden müssen, wenn Bewohnerinnen und Bewohner dies wünschen.

Bisher galt die Pflicht nur für Heime mit öffentlichem Leistungsauftrag einer Gemeinde; private Heime ohne solchen Auftrag konnten Sterbehilfeorganisationen den Zutritt verweigern.

Psychiatrische Kliniken und Gefängnisse sollen von der Duldungspflicht ausdrücklich ausgenommen bleiben.

Der Kantonsrat unterstützt damit einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen», die von u. a. EXIT und DIGNITAS lanciert wurde.

Die Vorlage ist noch nicht definitiv beschlossen: Der Gegenvorschlag geht zurück in die Kommission, die Schlussabstimmung im Kantonsrat steht noch aus.

Hintergrund der bisherigen Regelung

Seit einer Gesetzesänderung (ausgelöst durch Debatten ab 2022) sind Alters- und Pflegeheime mit öffentlichem Leistungsauftrag verpflichtet, externen Sterbehilfeorganisationen Zutritt zu gewähren.

Private Alters- und Pflegeheime ohne solchen Auftrag unterstehen dieser Pflicht bisher nicht; Bewohnerinnen und Bewohner müssen für einen assistierten Suizid die Institution verlassen.

Die Volksinitiative will diese Ungleichbehandlung korrigieren und das Recht auf assistierten Suizid auch innerhalb privater Heime garantieren.

Politische und ethische Streitpunkte

Befürworter betonen das Grundrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende und argumentieren, dieses müsse auch für Menschen gelten, die in Heimen leben – unabhängig von Trägerschaft oder religiöser Ausrichtung.

Gegner – insbesondere Vertreter christlich geprägter Heime (z. B. aus EDU und EVP) sowie Teile der SVP – warnen vor einem Eingriff in die Glaubens- und Wirtschaftsfreiheit privater Institutionen und lehnen einen gesetzlichen Zwang ab.Diskutiert wird auch, ob der Ausbau von Palliativangeboten eine sinnvollere Antwort sei als die Ausweitung der Sterbehilfe in Institutionen.

Bedeutung für Bewohnerinnen und Bewohner

Wenn der Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung bestätigt und umgesetzt wird, könnten Bewohnerinnen und Bewohner künftig in praktisch allen Zürcher Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern in ihren Zimmern oder auf der Station assistierten Suizid in Anspruch nehmen.

Religiös oder weltanschaulich geprägte Heime müssten Sterbehilfe zwar dulden, könnten aber weiterhin in ihrer eigenen Begleit- und Betreuungskultur (z. B. seelsorgerische Begleitung, Palliative Care) Schwerpunkte setzen.

Möchtest du eher eine juristisch-politische Einordnung (Volksinitiative, Gesetzesartikel, Ablauf bis zur Volksabstimmung) oder eine ethisch-theologische Analyse dieser Entwicklung im Kanton Zürich?