Kirchengelder für muslimische Seelsorge
Gloralis
Im Kanton Zürich haben die beiden Landeskirchen – die evangelisch-reformierte Kirchensynode und die römisch-katholische Körperschaft – beschlossen, die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) mit erheblichen Mitteln aus staatlichen Beiträgen zu unterstützen. Die Entscheide sorgen für politischen Gesprächsstoff und werfen grundlegende Fragen über die Zweckbindung staatlicher Beiträge an die Kirchen auf.
Kirchengelder für muslimische Seelsorge: Zürichs Landeskirchen fördern die VIOZ
Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel geäusserten Meinungen sind ausschliesslich jene des Autors und repräsentieren nicht die Ansichten von [Ihr Publikationsname]. Wir veröffentlichen verschiedene Perspektiven, um eine differenzierte Diskussion anzuregen.
Einleitung
Im Kanton Zürich haben die beiden Landeskirchen – die evangelisch-reformierte Kirchensynode und die römisch-katholische Körperschaft – beschlossen, die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) mit erheblichen Mitteln aus staatlichen Beiträgen zu unterstützen. Die Entscheide sorgen für politischen Gesprächsstoff und werfen grundlegende Fragen über die Zweckbindung staatlicher Beiträge an die Kirchen auf.
Was konkret beschlossen wurde
Die reformierte Kirchensynode des Kantons Zürich finanziert drei Projekte der VIOZ für die Jahre 2026 bis 2028 mit rund 530'000 Franken pro Jahr aus den Staatsbeiträgen. Die Mittel fliessen in drei Bereiche: muslimische Seelsorge in Kliniken und Spitälern, die Qualitätssicherung dieser Seelsorge sowie Aus- und Weiterbildungsmassnahmen für Seelsorgende.
Parallel dazu hat die katholische Körperschaft des Kantons Zürich beschlossen, die VIOZ im Jahr 2026 mit rund 786'000 Franken zu unterstützen. Diese Mittel sind vorgesehen für muslimische Seelsorge in Spitälern und Gefängnissen, eine Anlaufstelle gegen antimuslimischen Rassismus sowie weitere Bildungsangebote.
Beide Kirchen betonen ausdrücklich, dass es sich dabei um die Weiterleitung staatlicher Beiträge handelt – nicht um Kirchensteuern natürlicher Personen. Die Vergabe erfolgt nach vorgängiger Prüfung durch den Kanton und die Kirchen, mit dem Fokus auf Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse, insbesondere auf Seelsorge in öffentlichen Institutionen.
Rechtlicher und politischer Rahmen
Formell erlaubt das Zürcher Kirchengesetz, dass die anerkannten Landeskirchen staatliche Beiträge erhalten und diese für Aufgaben von öffentlichem Interesse einsetzen. Die Kirchen verstehen darunter auch die Unterstützung nicht staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften, namentlich für Seelsorge in staatlichen Einrichtungen wie Spitälern oder Gefängnissen.
Ein wichtiges Kriterium für die Bewilligung der Beiträge war die positive Beurteilung der sogenannten «Pluralismusfähigkeit» der VIOZ durch die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich.
Politisch ist die Weiterleitung von Staatsbeiträgen an muslimische und andere nicht anerkannte Religionsgemeinschaften jedoch umstritten. Aus Teilen der Politik und kirchennahen Kreisen kommt Kritik: Es wird infrage gestellt, ob diese Praxis mit dem Kirchengesetz und der Zweckbindung der Staatsbeiträge vereinbar ist. Im Kantonsrat läuft beziehungsweise lief eine Initiative zur Änderung des Kirchengesetzes, die eine solche Weitergabe von Geldern – an Muslime ebenso wie an orthodoxe Kirchen – einschränken oder gänzlich verhindern könnte.
Rolle und Selbstverständnis der VIOZ
Die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich ist der grösste kantonale muslimische Dachverband der Schweiz. Sie wurde 1995 gegründet und zählt rund 41 Mitgliedsorganisationen, die etwa 90 Prozent der Moscheen im Kanton Zürich betreiben.
Die VIOZ versteht sich als Ansprechpartnerin von Stadt und Kanton Zürich, engagiert sich aktiv im interreligiösen Dialog und bietet muslimische Seelsorge in Spitälern, Asylzentren und Gefängnissen an. Die jetzt unterstützten Projekte zielen darauf ab, diese Seelsorge professioneller und institutionell eingebetteter zu gestalten und die Qualifikation der zuständigen Personen zu fördern.
Eine Frage der Bewertung
Sachlich ist die Feststellung klar: Sowohl die reformierte als auch die katholische Synode des Kantons Zürich leiten staatliche Beiträge an die VIOZ weiter, primär für muslimische Seelsorge und Bildungsangebote.
Normativ hingegen ist die Frage offen und wird kontrovers diskutiert. Befürworter – darunter die Kirchen selbst und der Kanton – sehen darin eine sinnvolle Förderung von Integration, religiösem Frieden und professioneller Seelsorge in staatlichen Einrichtungen. Kritiker hingegen sprechen von einer problematischen Zweckentfremdung staatlicher beziehungsweise kirchlicher Mittel, die die Grenzen des Kirchengesetzes überschreite.
Fazit
Die Entscheide der Zürcher Landeskirchen stehen exemplarisch für eine grundsätzliche Frage: Wie weit reicht der Auftrag staatlich anerkannter Kirchen, wenn es darum geht, religiöse Pluralität in einer multikonfessionellen Gesellschaft zu fördern? Die Antwort darauf wird letztlich nicht nur in den Kirchensynoden, sondern auch im Kantonsrat gesucht werden müssen.
Möchten Sie diesen Artikel als Word-Dokument (.docx) oder in einem anderen Format erhalten?
Here is the transcript converted into a structured, professional article in German:
Kirchengelder für muslimische Seelsorge: Zürichs Landeskirchen fördern die VIOZ
Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel geäusserten Meinungen sind ausschliesslich jene des Autors und repräsentieren nicht die Ansichten von [Ihr Publikationsname]. Wir veröffentlichen verschiedene Perspektiven, um eine differenzierte Diskussion anzuregen.
Einleitung
Im Kanton Zürich haben die beiden Landeskirchen – die evangelisch-reformierte Kirchensynode und die römisch-katholische Körperschaft – beschlossen, die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) mit erheblichen Mitteln aus staatlichen Beiträgen zu unterstützen. Die Entscheide sorgen für politischen Gesprächsstoff und werfen grundlegende Fragen über die Zweckbindung staatlicher Beiträge an die Kirchen auf.
Was konkret beschlossen wurde
Die reformierte Kirchensynode des Kantons Zürich finanziert drei Projekte der VIOZ für die Jahre 2026 bis 2028 mit rund 530'000 Franken pro Jahr aus den Staatsbeiträgen. Die Mittel fliessen in drei Bereiche: muslimische Seelsorge in Kliniken und Spitälern, die Qualitätssicherung dieser Seelsorge sowie Aus- und Weiterbildungsmassnahmen für Seelsorgende.
Parallel dazu hat die katholische Körperschaft des Kantons Zürich beschlossen, die VIOZ im Jahr 2026 mit rund 786'000 Franken zu unterstützen. Diese Mittel sind vorgesehen für muslimische Seelsorge in Spitälern und Gefängnissen, eine Anlaufstelle gegen antimuslimischen Rassismus sowie weitere Bildungsangebote.
Beide Kirchen betonen ausdrücklich, dass es sich dabei um die Weiterleitung staatlicher Beiträge handelt – nicht um Kirchensteuern natürlicher Personen. Die Vergabe erfolgt nach vorgängiger Prüfung durch den Kanton und die Kirchen, mit dem Fokus auf Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse, insbesondere auf Seelsorge in öffentlichen Institutionen.
Rechtlicher und politischer Rahmen
Formell erlaubt das Zürcher Kirchengesetz, dass die anerkannten Landeskirchen staatliche Beiträge erhalten und diese für Aufgaben von öffentlichem Interesse einsetzen. Die Kirchen verstehen darunter auch die Unterstützung nicht staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften, namentlich für Seelsorge in staatlichen Einrichtungen wie Spitälern oder Gefängnissen.
Ein wichtiges Kriterium für die Bewilligung der Beiträge war die positive Beurteilung der sogenannten «Pluralismusfähigkeit» der VIOZ durch die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich.
Politisch ist die Weiterleitung von Staatsbeiträgen an muslimische und andere nicht anerkannte Religionsgemeinschaften jedoch umstritten. Aus Teilen der Politik und kirchennahen Kreisen kommt Kritik: Es wird infrage gestellt, ob diese Praxis mit dem Kirchengesetz und der Zweckbindung der Staatsbeiträge vereinbar ist. Im Kantonsrat läuft beziehungsweise lief eine Initiative zur Änderung des Kirchengesetzes, die eine solche Weitergabe von Geldern – an Muslime ebenso wie an orthodoxe Kirchen – einschränken oder gänzlich verhindern könnte.
Rolle und Selbstverständnis der VIOZ
Die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich ist der grösste kantonale muslimische Dachverband der Schweiz. Sie wurde 1995 gegründet und zählt rund 41 Mitgliedsorganisationen, die etwa 90 Prozent der Moscheen im Kanton Zürich betreiben.
Die VIOZ versteht sich als Ansprechpartnerin von Stadt und Kanton Zürich, engagiert sich aktiv im interreligiösen Dialog und bietet muslimische Seelsorge in Spitälern, Asylzentren und Gefängnissen an. Die jetzt unterstützten Projekte zielen darauf ab, diese Seelsorge professioneller und institutionell eingebetteter zu gestalten und die Qualifikation der zuständigen Personen zu fördern.
Eine Frage der Bewertung
Sachlich ist die Feststellung klar: Sowohl die reformierte als auch die katholische Synode des Kantons Zürich leiten staatliche Beiträge an die VIOZ weiter, primär für muslimische Seelsorge und Bildungsangebote.
Normativ hingegen ist die Frage offen und wird kontrovers diskutiert. Befürworter – darunter die Kirchen selbst und der Kanton – sehen darin eine sinnvolle Förderung von Integration, religiösem Frieden und professioneller Seelsorge in staatlichen Einrichtungen. Kritiker hingegen sprechen von einer problematischen Zweckentfremdung staatlicher beziehungsweise kirchlicher Mittel, die die Grenzen des Kirchengesetzes überschreite.
Fazit
Die Entscheide der Zürcher Landeskirchen stehen exemplarisch für eine grundsätzliche Frage: Wie weit reicht der Auftrag staatlich anerkannter Kirchen, wenn es darum geht, religiöse Pluralität in einer multikonfessionellen Gesellschaft zu fördern? Die Antwort darauf wird letztlich nicht nur in den Kirchensynoden, sondern auch im Kantonsrat gesucht werden müssen.